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Förderprogramm Carsharing in Baden-Württemberg

Bis 20. November 2025  Förderung für E-Carsharing beantragen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt umweltfreundliche Mobilität: Für Carsharing-Angebote, die ein vollelektrisches Fahrzeug anschaffen, gibt es einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Ziel der Förderung ist es, Carsharing insbesondere im ländlichen Raum und an bislang wenig erschlossenen Standorten zu stärken,für weniger motorisierten Individualverkehr, mehr CO₂-Einsparung und eine nachhaltigere Mobilitätskultur.


Förderfähig sind

- Carsharing-Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in Baden-Württemberg,

- Wohnungsbaugesellschaften mit eigenen Carsharing-Angeboten,

- Vereine und Genossenschaften, die Carsharing betreiben.

 

Was wird gefördert?
Bezuschusst wird die Anschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG).
Der Zuschuss beträgt bis zu 15.000 Euro und höchstens 50 % der Anschaffungskosten pro Fahrzeug.

 

Antragszeitraum
Förderanträge können bis zum 20. November 2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und die vollständigen Förderbedingungen finden Sie unter diesem Link

 

Bildnachweis: Grafik von Canva