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Denkmalförderung für SWSG-Gebäude - symbolische Scheckübergabe

Zweite Tranche Denkmalförderung 2025: Symbolische Schecks für Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmalen

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, überreichte am 16. Oktober 2025 im Stuttgarter Landtag symbolische Schecks an fünf Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer aus Baden-Württemberg. Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025.

In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg: „Unsere Kulturdenkmale machen Geschichte erlebbar und prägen das Gesicht unserer Städte und Gemeinden im Land. Ihre Erhaltung ist aber keine Selbstverständlichkeit. Es braucht Menschen, die sich mit Herz und Tatkraft dafür einsetzen. Genau dieses Engagement unterstützen wir mit der Denkmalförderung. Mein herzlicher Dank gilt allen, die sich für ihre Denkmale starkmachen!“

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gab für die zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 rund 5,9 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen frei.

Ministerin Nicole Razavi MdL überreichte symbolische Schecks - einer davon für ein Wohnhausensemble der SWSG in Stuttgart-Raitelsberg über 63.210 Euro.

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Foto: Katrin Steinhülb-Joos MdL, Ministerin Nicole Razavi MdL, Projektleiterin Baumanagement der SWSG Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft MdH Gisela Nagel, Abteilungsleiter Baumanagement (Bestand) der SWSG Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft Frank Riethmüller (v.l.n.r.)

Foto: MLW