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Glasfaserausbau braucht Kooperation statt neuer Hürden

Wohnungswirtschaft warnt vor investitionsfeindlichen Regelungen in der geplanten TKG-Novelle

Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verfolgt das Ziel, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft droht jedoch das Gegenteil: Neue rechtliche Unsicherheiten, zusätzliche Konflikte zwischen Marktakteuren und Rahmenbedingungen, die Investitionen erschweren statt fördern.

Wie wichtig der Dialog dazu ist, zeigte sich am 27. April 2026 bei der erstmals durchgeführten Veranstaltung „Ideenschmiede Glasfaser“ im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Stuttgart. Dort diskutierten Politik, Verwaltung, Netzbetreiber und Wohnungswirtschaft über Wege zu einem erfolgreichen Glasfaserausbau. Dr. Frank Pinsler, Präsidiumsmitglied des vbw und Vorsitzender der KOWO BW, brachte die Position der Wohnungswirtschaft als Podiumsteilnehmer ein.

Die Wohnungswirtschaft unterstützt den flächendeckenden Glasfaserausbau ausdrücklich. Zahlreiche Wohnungsunternehmen investieren bereits in die digitale Infrastruktur ihrer Bestände und arbeiten erfolgreich mit Netzbetreibern zusammen. Diese bewährten Kooperationsmodelle könnten durch die geplanten Regelungen jedoch erheblich belastet werden.

„Glasfaserausbau gelingt nur im Schulterschluss von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern. Zusätzliche Zwangs‑ und Streitregelungen gefährden genau diese Partnerschaften und schaffen unnötige Investitionshemmnisse“, erklärte Frank Pinsler.

Kritisch sieht die Wohnungswirtschaft insbesondere ein mögliches pauschales Vollausbaurecht bis in jede Wohnung, verbunden mit kurzen Fristen und ohne ausreichende Berücksichtigung bestehender Ausbau‑ und Investitionsplanungen. Bereits laufende Maßnahmen, Ausschreibungsverfahren und langfristige Modernisierungsstrategien müssten zwingend als Schutz‑ und Ablehnungsgründe anerkannt werden.

„Wer laufende Planungen ignoriert, riskiert Doppelstrukturen, wirtschaftliche Verluste und Verzögerungen – genau das Gegenteil dessen, was politisch erreicht werden soll“, so Pinsler weiter.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Ausgestaltung der Mitnutzungs‑ und Zugangsregelungen. Diese dürfen nicht dazu führen, dass bestehende Investitionen entwertet oder nachhaltige Refinanzierungsmodelle – insbesondere kleinerer oder regionaler Netzbetreiber – unterlaufen werden. Auch Investitionen von Wohnungsunternehmen in Glasfasernetze müssen bei der Festlegung fairer und angemessener Entgelte verlässlich berücksichtigt werden.

Zugleich begrüßt die Wohnungswirtschaft die geplanten Vereinfachungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt, sieht hier jedoch weiteren Handlungsbedarf, um das Instrument praxistauglich und wirtschaftlich attraktiv auszugestalten.

„Der Glasfaserausbau braucht verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und faire Refinanzierungsmöglichkeiten. Wer die digitale Infrastruktur wirklich beschleunigen will, muss Investitionen ermöglichen – nicht erschweren“, betont Dr. Frank Pinsler abschließend.